Als Argumentum e silentio (lat.) wird in der Logik und in der Geschichtswissenschaft eine Schlussfolgerung aus dem Schweigen bezeichnet.[1] Die Nichtrealität eines Faktums oder eines Ereignisses wird daraus gefolgert, dass es in einem Kontext nicht erwähnt wird, in dem seine Erwähnung andernfalls sicher zu erwarten wäre. Schlussfolgerungen dieser Art sind niemals zwingend, können aber zusammen mit anderen Indizien die Plausibilität einer These verstärken. Da ihr Gewicht von der Deutung des Kontextes abhängt, sind sie auch für Konstrukte und Verschwörungstheorien besonders geeignet. Häufig wird das Argumentum e silentio aber auch als Scheinargument angeführt.[2]
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