Argumentum e silentio

Als Argumentum e silentio (lat.) wird in der Logik und in der Geschichtswissenschaft eine Schlussfolgerung aus dem Schweigen bezeichnet.[1] Die Nichtrealität eines Faktums oder eines Ereignisses wird daraus gefolgert, dass es in einem Kontext nicht erwähnt wird, in dem seine Erwähnung andernfalls sicher zu erwarten wäre. Schlussfolgerungen dieser Art sind niemals zwingend, können aber zusammen mit anderen Indizien die Plausibilität einer These verstärken. Da ihr Gewicht von der Deutung des Kontextes abhängt, sind sie auch für Konstrukte und Verschwörungstheorien besonders geeignet. Häufig wird das Argumentum e silentio aber auch als Scheinargument angeführt.[2]

  1. Johannes Hanselmann, Samuel Rothenberg, Uwe Swarat (Hrsg.): Fachwörterbuch Theologie. R. Brockhaus Verlag, Wuppertal 1987, ISBN 3-417-24083-2, S. 20: „argumentum e silentio (lat.) Beweis »aus dem Schweigen«, aus der Nichterwähnung.“
  2. Albert Bock: Häufige Scheinargumente. (pdf) 2011, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. Juni 2019; abgerufen am 2. August 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/homepage.univie.ac.at

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